Fragt man Berliner und Fremde nach Moabit, wette ich mit Ihnen, dass mindestens einer von zwei als Erstes an die JVA denkt! Ich muss aber zugeben, vor dem Zeichnen dieses Motivs war ich lange hin und her gerissen – ein Gefängnis ist sicherlich kein schöner Anblick. Von den damit verbundenen negativen Assoziationen ganz zu schweigen! Schließlich habe ich mich dafür entschieden, dieses wichtige Wahrzeichen von Moabit nicht unter den Tisch zu kehren, sondern ganz bewusst darzustellen.
Die Justizvollzuganstalt wurde 1877-81 als „Königliches Untersuchungsgefängnis im Stadtteil Moabit“ zwischen Alt-Moabit und der Rathenower Straße errichtet, in unmittelbarer Nähe und Verbindung zum Kriminalgericht Moabit. Der Gebäudekomplex hat über die Jahre einige Zerstörungen und Umbauphasen erlebt, sowie viele politische Größen, wie Rosa Luxemburg, Ernst Thälmann, Ulrike Meinhof, Andreas Baader und Erich Honecker „beherbergt“.
Heute steht die JVA unter Denkmalsschutz, sie ist eine der wenigen noch erhaltenen Haftanstalten, die im 19. Jahrhundert nach dem „panoptischen System“ gebaut wurden. Dieses Prinzip, nachdem das Aufsichtspersonal von einem Punkt aus alle Bereiche überwachen kann, war ursprünglich für das Bauen von Fabriken entwickelt worden. In der JVA Moabit gehen fünf Zellenflügel sternförmig von einer Zentralhalle ab.
Zu dem sternförmigen Bereich kommen drei weitere Teilanstalten hinzu, insgesamt hat die JVA über 1.000 Haftplätze für den geschlossenen Männervollzug – sowohl Untersuchungs-, als auch Strafhaft. Wenn Neugierige und Interessierte an einer Führung teilnehmen, sind sie meist von dem, was sie zu sehen bekommen, eher positiv überrascht: Sportraum, Bücherei, Rücksicht auf kulturspezifische Essensgewohnheiten – allerdings begleitet von einem unangenehmen „Beigeruch“: Es rieche streng.
Die Bedingungen für die Insassen, insbesondere in der Untersuchungshaft sind hart. Es herrschen im Allgemeinen strenge Vorschriften: Geschenkpakete sind nur dreimal im Jahr gestattet (zu Ostern, Weihnachten und zum Geburtstag), Besuch von maximal drei Personen alle zwei Wochen. Und Körperkontakt zu den Besuchenden wird ausschließlich bei Begrüßung und Verabschiedung geduldet.