Fast 70 Sozialgerichte hat die Bundesrepublik, und das größte steht in Moabit. Das Sozialgericht Berlin wurde 1874–75 nach den Plänen von Friedrich Neuhaus erbaut, Architekt und Vorstandsvorsitzender der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft, der auch die Empfangshalle des benachbarten Hamburger Bahnhofs entwarf.
Ursprünglich handelte es sich beim Sozialgericht um das neue Verwaltungsgebäude der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft. Prächtig und aufwendig dekoriert, sollte es den Wohlstand der Aktiengesellschaft demonstrieren. Die allegorischen Figuren mittig auf dem Dreiecksgiebel stehen für Handel, Gewerbe und Eisenbahnverkehr, die beiden Löwen an den Seiten halten die Wappen von Hamburg und Berlin. Das Gebäude beherbergte nach der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft unterschiedliche Ämter, bis es 1968 Sitz des Sozialgerichts wurde.
Das Sozialgericht Berlin ist für alle Klagen in Sachen der Sozialversicherung und Sozialhilfe zuständig, vorausgesetzt, der Kläger hat seinen Wohnort bzw. Sitz in Berlin. An derselben Adresse befindet sich auch das Gericht zweiter Instanz, also das Landessozialgericht für Berlin und Potsdam.
Wer genauer wissen möchte, was im Sozialgericht entschieden wird, kann den meist öffentlichen Verhandlungen beiwohnen oder sich durch die bisherige Rechtsprechung durchlesen.