Aquarell und Tusche auf Aquarellpapier, 17 x 10,5 cm
Die Berliner Kleingärten nehmen Einiges an Fläche ein: Mit circa 3.000 ha (30 Millionen m²) bilden sie 3% der Metropole. Die Anlage „Am Hohenzollernkanal“ ist eine dieser Kleingartenkolonien.
Ein Kleingarten ist laut Bundeskleingartengesetz „ein Garten, der
1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefaßt sind (Kleingartenanlage)“ (§ 1 Abs. 1 BKleingG).
Kleingärten sollen nicht nur der Versorgung ihrer Pächter dienen, sondern auch als Erholungsmöglichkeit für die gesamte Bevölkerung. So bietet ein Spaziergang am Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal die Möglichkeit, jede Menge kleine Entdeckungen zu machen.